Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen (Stand: Januar 2023)
I. Vermietung:
Die Hüpfburg bzw. das Mietobjekt wird vom Vermieter in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand übergeben.
Sollten Mängel vorhanden sein, werden sie in einer Mängelliste schriftlich aufgeführt und dem Vertrag beigefügt bzw. berücksichtigt.
Sollten Mängel oder Schäden, welche nicht in der Mängelliste aufgeführt sind beim Aufbau zum Vorschein kommen, sind diese schriftlich zu erfassen und dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Das kann in schriftlicher oder telefonischer Form erfolgen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
Das Mietobjekt ist mit Sorgfalt zu behandeln und ist in dem Zustand zurück zu geben, wie sie in Empfang genommen wurde.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang.
Bei Rückgabe der Mietsache im beschädigten Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz in Form von Reparatur in Höhe von 40 € pro Stunde nebst Materialkosten.
Das Mietobjekt darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache, welche nicht mit dem Vermieter abgestimmt ist, wird pro angefangenen Tag die normale Tagesmiete fällig und in Rechnung gestellt.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle bzw. für Personen- oder Sachschäden, die bei der Benutzung des Mietobjektes entstehen trägt. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter/ Mieter für ausreichenden Versicherungsschutz und die gebotene Aufsicht selbst verantwortlich ist.
Information für den Mieter:
Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein.
II. Auftragsrücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag verrechnet der Vermieter bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Buchungstermin 50% und danach 100% Stornogebühr. Eine Stornierung mehr als 3 Wochen vor dem Termin ist ohne Gebühr möglich. Wenn an dem Tag dauerhaft Regen oder Sturm ist und die Hüpfburg nicht in Betrieb genommen werden darf, bekommt der Mieter sein Geld zurück.
III. Sicherheitsbestimmungen
Dem Vertrag ist ein Merkblatt über die Sicherheitsbestimmungen und eine Aufbauanleitung beigefügt. Der Mieter bestätigt den Erhalt und die Kenntnisnahme durch Unterschrift auf dem Merkblatt, der Bestandteil des Mietvertrags ist.
IV. Benutzungshinweise Hüpfburgen
– Folgende Hinweise sind bei Benutzung der Hüpfburg zu beachten:
– Benutzung der Hüpfburg auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
– Die Hüpfburg ist für Kinder von 3 bis 12 Jahre geeignet.
– Benutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht von Erwachsenen.
– Die maximale Anzahl der Benutzer ist zu beachten.
– Der Alters- bzw. Größenunterschied muss bei gleichzeitiger Benutzung möglichst gering sein.
– Kein Tragen von Schuhen während der Benutzung.
– Keine spitzen oder scharfen Gegenständen z.B. Schmuck, Brillen, Gürtelschnallen, Haarspangen, Halsketten, Stifte usw.
– Keine Speisen und Getränke.
– Beim Rauchen Abstand halten.
– Es ist nicht erlaubt auf die Außenwände zu klettern.
– Zum Hüpfen ist nur der innere Bereich der Hüpfburg geeignet, nicht der Einstiegsbereich.
– Rutschgefahr bei Nässe.
– Da die Hüpfburg trotz Verankerung verrutschen kann, ist darauf zu achten, dass der Einstiegsbereich ausreichend durch Fallschutzmatten gesichert bleibt.
– Der Betrieb der Hüpfburg bei starkem oder lang anhaltendem Regen ist nicht zulässig. Das Gebläse ist zu sichern und unterzustellen.
– Der Betrieb der Hüpfburg bei Sturm (ab Windstärke 6) ist nicht zulässig.
– Die Hüpfburg darf nicht beklebt werden (z.B. mit Hinweiszetteln).
– Starke Verschmutzungen sind zu vermeiden.